Die Form, und nicht der Markenaufdruck, ist das entscheidende Element beim Vergleich des Designs zweier Joghurtbehälter
In einem Nichtigkeitsverfahren vor dem HABM hob die Beschwerdekammer eine Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung auf, in der diese aufgrund von zusätzlicher farbiger Seiten- und Deckelgestaltung des angegriffenen Geschmacksmusters (Joghurtbecher) einen übereinstimmenden Gesamteindruck ablehnte. Am 10. Oktober 2014 hatte die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung zu entscheiden, […]