Einlösen von Rabatt-Coupons eines Mitbewerbers ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig
Der BGH hat am 23. Juni 2016 in Sachen I ZR 137/15 entschieden, dass es grundsätzlich keinen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmen Rabatt-Coupons seiner Mitbewerber einlöst. Dem Fall zu Grunde liegt eine Aktion einer bundesweiten Drogeriemarkt-Kette, die damit geworben hat, in ihren Filialen die 10%-Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ebenfalls einzulösen. Hiergegen war die Klägerin, die Zentrale […]