Bundespatentgericht löscht 3-D-Marken für Traubenzucker wegen ausschließlich technischer Funktion
Auf Löschungsanträge hat das Bundespatentgericht mit Entscheidungen vom 27. Dezember 2016 zwei 3-D-Marken für Traubenzucker gelöscht (Entscheidungen in Sachen 25 W (pat) 59/14 und 25 W (pat) 60/14).
Die Marken waren im Jahr 2003 auf der Basis von Verkehrsdurchsetzung in das Register gelangt. Zu einer Überprüfung der Verkehrsdurchsetzung kam es in den Verfahren jedoch nicht, denn das Bundespatentgericht stützt sich darauf, dass beide Marken bereits entgegen § 3 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz eingetragen worden wären. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz untersagt die Eintragung von Marken, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist.
Mehr zu diesen Entscheidungen können Sie in meinem Beitrag im Kluwer Trademark Blog lesen.