Designrecht Hamburg - Rechtsanwältin Bettina Clefsen

Designanmeldung Hamburg

Sichern Sie die Früchte Ihrer Arbeit durch eine Anmeldung ab

Eine Designanmeldung ist dann wichtig, wenn Ihre Arbeit sich nicht für den Urheberrechtsschutz qualifiziert bzw. ein eingetragenes Recht vorzugswürdig ist und ein Schutz als nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der Europäischen Union nicht ausreicht.

Für eine Designanmeldung stehen verschiedene Möglichkeiten bereit: Sie können nationale Rechte begründen, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutz in der gesamten EU bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden oder über das Instrumentarium des Haager Abkommens eine Internationale Designregistrierung mit Schutz in verschiedenen Staaten des Haager Abkommens hinterlegen.

Designrecherchen stellen den Kernpunkt in der Designanmeldung dar, denn das Patent- und Markenamt nimmt keine Identitäts- oder Ähnlichkeitsprüfungen vor. Um späteren Streitigkeiten vorzubeugen, übernehme ich gerne eine ausführliche Designrecherche.

Gut zu wissen

Die offiziellen Anmeldegebühren für eine deutsche Designanmeldung liegen bei 60 bzw. 70 Euro und für eine Geschmacksmusteranmeldung bei 350 Euro, die Schutzdauer beträgt 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss zur Weiterführung (max. 25 Jahre) alle fünf Jahre eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Detailinformationen finden Sie z. B. in der Infobroschüre des Deutschen Patent- und Markenamts oder auf den Internetseiten von EUIPO.

Ich unterstütze Sie bei dem Schutz Ihres Designs

  • in Deutschland durch eine Designanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA),
  • in der EU durch eine Gemeinschaftsgeschmacksmusteranmeldung bei EUIPO
  • sowie weltweit durch eine Internationale Designregistrierung mittels des Haager Abkommens bei der WIPO oder durch nationale Designregistrierungen im Ausland, die durch qualifizierte Kollegen vor Ort aus meinem Netzwerk vorgenommen werden.

Wer ist zur Designanmeldung berechtigt?

Die Anmeldung des Designs kann vom Schöpfer selbst, oder von einem ermächtigten Rechteinhaber durchgeführt werden. Derjenige, der die Anmeldung vollzogen hat, ist danach Inhaber der Rechte. Falls ein ermächtigter Rechteinhaber die Anmeldung durchgeführt hat, kann der Entwerfer stets verlangen, als solcher benannt zu werden. Erfolgte die Anmeldung ohne Zustimmung des Schöpfers, kann er die Übertragung des Designs auf sich verlangen. Rechtsanwältin Bettina Clefsen aus Hamburg unterstützt Sie hierbei gerne.

Designregistrierung – Schutzvoraussetzungen

Anders als beim Urheberrechtsschutz, bedarf es bei einem Geschmacksmuster keiner besonderen Schöpfungshöhe oder Originalität. Diese Art des Schutzrechts eignet sich u. a. für Möbel, Grafiken oder Corporate Designs. Wichtig ist, dass sich Ihr Design von dem bereits vorhandenen Formenschatz abhebt – Neuheit und Eigenart sind daher Grundvoraussetzung für den Schutz Ihres Designs

Gut zu wissen

Insbesondere bei den Zeichnungen oder Abbildungen des zu schützenden Designs gibt es einiges zu beachten. Achten Sie darauf, dass sich keine weiteren Gegenstände oder gar Marken auf den Zeichnungen oder Abbildungen befinden und ein neutraler Hintergrund vorhanden ist. Zudem sollte sichergestellt sein, dass sich die verschiedenen eingereichten Ansichten des Designs nicht widersprechen.

Meine Leistungen bei der Designanmeldung

  • Designrecherchen: Verletzt Ihre Gestaltung die Rechte Dritter? Wird Ihr Designrecht unbefugt von Dritten benutzt?
  • Beratung zu der Schutzfähigkeit des Designs durch Urheberrecht  oder Design-/Geschmacksmusterrecht
  • Festlegung einer Anmeldestrategie:  Wie wird angemeldet? Kommt eine Sammelanmeldung bei mehreren Designs in Betracht, wie ist das Erzeugnis anzugeben? Wo wird angemeldet? Bis wann muss angemeldet werden?
  • Beratung zu Designanmeldungen und den Kosten
  • Vornahme von Design- und Geschmacksmusteranmeldungen beim DPMA, EUIPO und WIPO
  • Vermittlung von Designanmeldungen im Ausland durch qualifizierte Kollegen vor Ort

Interesse geweckt?

Sie möchten ein deutsches Designrecht, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder eine Internationale Designregistrierung erlangen? Kontaktieren Sie mich hier für Informationen:

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