Designrecht Hamburg
Design rechtlich absichern
Auch Gebrauchskunst / Werke der angewandten Kunst können durch nicht registrierte Urheberrechte geschützt sein. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Geburtstagszug-Urteil vom 13. November 2013 klargestellt, dass an den Urheberrechtschutz von Werken der angewandten Kunst grundsätzlich keine höheren Anforderungen zu stellen sind als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst. Um ein registriertes Recht in der Hand zu haben, schützen Designer aber auch zunehmend ihre Arbeiten durch registrierte Geschmacksmuster / Designs.
Ein registriertes Recht kann nicht zuletzt effektiver im Kampf gegen Produktfälschungen und Nachahmungen helfen. Ich unterstütze Sie dabei, für Ihre Designs die beste rechtliche Absicherung zu finden. Dabei habe ich stets das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick.
Ich setze mit Ihnen gemeinsam die Rechte an Ihren Designs durch. Wenn registrierte oder nicht registrierte Rechte nicht vorhanden sind, auch mithilfe des Wettbewerbsrechts. Oftmals wissen viele Designer gar nicht, welche Rechte Ihnen zustehen. Als Hamburger Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie gern zur den Möglichkeiten, wie Sie Ihre Designrechte durchsetzen können.
Ich berate Sie dabei, wie Sie durch Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden den Import von Nachahmungen verhindern können. Auf Wunsch führe ich Schulungen bei den Zollbehörden durch, um diese für Fälschungen Ihrer Produkte zu sensibilisieren.
Interesse geweckt?
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