Anwaltliche Vertretung vor den Markenämtern
Professionell vertreten in Verfahren vor dem DPMA und EUIPO
Ist die Marke vorläufig registriert (Deutsches Patent- und Markenamt / DPMA) oder vom Amt akzeptiert (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum / EUIPO – zuständig für die Unionsmarke), können Dritte innerhalb einer Frist von drei Monaten gestützt auf ältere Rechte Widerspruch einlegen.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist und (endgültiger) Eintragung besteht weiterhin für Dritte die Möglichkeit, das Markenrecht gestützt auf eine mangelnde Eintragungsfähigkeit, ältere Rechte oder eine mangelnde Benutzung nach Ablauf der Benutzungsschonfrist anzugreifen.
Ich verteidige Ihre deutsche Marke oder Unionsmarke auf der Basis meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung in derartigen Verfahren vor den jeweiligen Markenämtern.
Meine Leistungen bei Vertretung vor Markenämtern / DPMA / EUIPO
- Beratung zu und Vertretung in Widerspruchs- und Markenlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
- Beratung zu und Vertretung in Widerspruchs- und Markenlöschungsverfahren vor dem EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) sowie bei Verlust einer Unionsmarke als Resultat eines Widerspruchs- oder Löschungsverfahrens, Beratung zu den Umwandlungsmöglichkeiten
- Vertretung in Einigungsverhandlungen
- Entwurf von Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen
Interesse geweckt?
Sie benötigen Unterstützung in Widerspruchs- oder Löschungsverfahren vor dem DPMA oder dem EUIPO? Kontaktieren Sie mich hier für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen:
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