Designrecht Hamburg – Nichtigkeitsverfahren
Anwaltliche Vertretung in Amtsverfahren
Das nationale und auch das europäische Designrecht / Geschmacksmusterrecht stellt Nichtigkeitsverfahren zur Verfügung, die eingreifen, wenn ein Design / Geschmacksmuster zu Unrecht eingetragen wurde. In Deutschland hat der Gesetzgeber das Nichtigkeitsverfahren durch das am 01.01.2014 in Kraft getretene Designgesetz neu geregelt. Hierdurch sind Nichtigkeitsverfahren primär beim Deutschen Patent- und Markenamt anhängig. Dies soll die Einleitung eines Nichtigkeitsverfahrens einfacher, schneller und vor allem auch günstiger machen.
Wann ist ein Design nichtig?
Die Nichtigkeit eines deutschen Designs ergibt sich aus § 33 Designgesetz. Demnach ist ein deutsches Design nichtig, wenn dessen Erscheinungsform kein Design im Sinne §1 Nr. 1 ist (Details), wenn das Design nicht neu ist / keine Eigenart hat oder nach §3 vom Designschutz ausgeschlossen ist. Außerdem wird ein Design für nichtig erklärt, wenn es mit prioritätsälteren Designrechten oder anderen Schutzrechten kollidiert. Die Nichtigkeit wird entweder aufgrund eines Gerichtsurteils im Rahmen der Widerklage in einem Verletzungsverfahren oder durch Beschluss des Patent- und Markenamtes festgestellt.
Die Nichtigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters ergibt sich aus der Vorschrift in Artikel 25 der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Zu den dort vorgesehenen Nichtigkeitsgründen zählen insbesondere auch, dass Nichtvorliegen eines Geschmacksmusters im rechtlichen Sinne, die mangelnde Neuheit oder Eigenart sowie die Kollision mit prioritätsälteren Designrechten oder anderen Schutzrechten. Auch das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wird entweder auf Antrag beim Amt (EUIPO) oder von einem Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.
Aufgrund meiner Erfahrungen als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz kann ich Ihnen bereits im Vorfeld sehr genaue Einschätzungen zum Erfolg eines Nichtigkeitsantrags geben.
Meine Leistungen bei Nichtigkeitsverfahren
- Beratung zu den Erfolgsaussichten von Nichtigkeitsanträgen
- Vertretung in Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Gemeinschaftsgeschmacksmuster)
Interesse geweckts?
Sie möchten den Bestand eines Designrechts angreifen oder sich selbst gegen einen derartigen Angriff verteidigen? Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung und die Schritte, die einzuleiten sind, um die Erfolgsaussichten detaillierter beurteilen zu können:
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