Wettbewerbsrecht Hamburg - Rechtsanwältin Bettina Clefsen

Wettbewerbsrecht Hamburg
Wettbewerbswidriges Verhalten

Weisen Sie Wettbewerber in Ihre Schranken

Sie fühlen sich durch das Marktverhalten eines anderen Unternehmens gestört?

Nach dem Wettbewerbsrecht können Sie selbst nur gegen den Wettbewerbsverstoß eines anderen Unternehmens vorgehen, das mit Ihnen als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Ich berate Sie dazu, ob ein Verstoß vorliegt und ein Vorgehen durch Ihr Unternehmen rechtlich möglich und sinnvoll ist. Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz aus Hamburg kenne ich auch diese themenverwandte Rechtsmaterie sehr genau.

Verteidigung bei Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens

Sollten Sie hingegen selbst mit dem Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens konfrontiert worden sein, werde ich diesen Sachverhalt genau prüfen. Bei gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Verhandlungen werde ich Sie kompetent vertreten. Durch umfassende Erfahrungen im Wettbewerbsrecht und situationsgerechter Vorgehensweise im Falle von wettbewerbswidrigem Verhalten, bin ich im Stande Ihre Rechte durchzusetzen bzw. unberechtigte Vorwürfe abzuwehren.

Meine Leistungen im Falle wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • Prüfung eines Wettbewerbsverstoßes und der Berechtigung Ihres Unternehmens, diesen Verstoß zu verfolgen
  • Beratung zu den verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten: Ist ein eigenes Vorgehen sinnvoll? Soll sofort gerichtlich vorgegangen werden oder soll zuvor abgemahnt werden?
  • Einleitung außergerichtlicher Schritte: Abmahnung oder Berechtigungsanfrage
  • Einleitung gerichtlicher Schritte, je nach Möglichkeit zunächst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes oder im Hauptsacheverfahren
  • Einigungsverhandlungen mit der Gegenseite

Interesse geweckt?

Sie meinen, dass ein Mitbewerber sich nicht rechtmäßig verhält und hierdurch Wettbewerbsvorteile erlangt? Kontaktieren Sie mich für eine Einschätzung und eine Empfehlung zu den weiteren Schritten, die eingeleitet werden sollten:

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