Designrecht Hamburg – Verwertung
Nutzen Sie Ihre Designrechte effektiv
Sie haben ein Design entworfen, das durch Designrechte / Geschmacksmusterrechte oder Urheberrechte geschützt ist, und können oder möchten das Designrecht / Urheberrecht nicht selbst verwerten? Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Begründung von Designrechten / Geschmacksmusterrechten, sondern auch bei der Verwertung Ihrer Rechte. Dies geschieht regelmäßig durch Lizenzverträge, mit denen Dritten bestimmte Nutzungsrechte an Ihrem geschützten Design eingeräumt werden.
Ich berate Sie bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen und entwerfe Lizenzverträge für Sie. Kommt es bei einem Lizenzvertrag, den Sie bereits abgeschlossen haben, zu Streitigkeiten, vertrete ich Ihre Interessen.
Meine Leistungen bei der Verwertung von Designs
- Übertragung der Design-/Geschmacksmusterrechte auf Dritte (Entwurf und Aushandeln der Vereinbarung, Umschreibung der Rechte, Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte aus der Übertragungsvereinbarung).
- Lizenzierung von Design-/Geschmacksmusterrechten an Dritte (Entwurf und Aushandeln der Vereinbarung, Eintragung der Lizenzen im Register, Kontrolle der Einhaltung der Lizenzverpflichtungen, Unterstützung bei der Geltendmachung der Rechte aus der Lizenzvereinbarung).
- Vertretung in Streitigkeiten betreffend die Übertragung oder Lizenzierung von Design-/Geschmacksmusterrechten.
Interesse geweckt?
Sie benötigen Unterstützung bei der Übertragung oder Lizenzierung von Designrechten? Kontaktieren Sie mich hier für Informationen:
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