Vorsicht bei der Benutzung fremder Marken als Metatag oder Title einer Internetseite

Das OLG Frankfurt hatte in einer Entscheidung vom 31. März 2014 (Aktenzeichen: 6 W 12/14) darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen die Benutzer einer fremden Marke als so genannten Metatag oder Title einer Internetseite durch einen Wiederverkäufer womöglich doch eine Markenverletzung darstellen kann.

Grundsätzlich sei derjenige, der mit der Marke gekennzeichnete Waren vertreibt, die mit Zustimmung der Markeninhaberin in den Verkehr gebracht wurden, auch zur Nutzung der entsprechenden Marke in der Werbung berechtigt. Dies mache auch den Gebrauch der Marke als Metatag oder Title nicht von vorneherein unzulässig. Im vorliegenden Fall wurden allerdings nur wenige und zudem überteuerte Produkte unter der auch als Metatag und Title benutzten Marke angeboten. Dies lasse daher den Schluss zu, dass die Marke nur zu dem Zweck eingesetzt werde, den Kaufinteressenten auf die eigenen Erzeugnisse umzuleiten. Es bestünden daher berechtigte Gründe, sich gegen die Benutzung der Marke zu widersetzen, § 24 Abs. 2 MarkenG. Die Markeninhaberin konnte sich daher gegen die Benutzung ihrer Marke als Metatag oder Title der Internetseite des Wiederverkäufers unter den oben beschriebenen Umständen erfolgreich zur Wehr setzen.